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Oktober 2020

Einschränkungen im öffentlichen Leben

Die 7-Tages-Inzidenz ist am 10. Oktober 2020 auf über 50 gestiegen.
Somit gelten nun nachfolgend abgestimmte Maßnahmen.


Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig; es sei denn, Ausnahmen auf Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes sind genehmigt. Dann gilt drinnen eine Grenze von maximal 250 Teilnehmenden, draußen von 500 Teilnehmenden.

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen treffen, ausgenommen Familien und Personen aus bis zu zwei Haushalten, dann bis zehn.
Hinweise zu Ausnahmen finden Sie in der Coronaschutzverordnung unter § 1 Absatz 2 Nr. 1 bis 4.
Ab 22 Uhr gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
Öffentlicher Raum ist der der Allgemeinheit zugängliche Raum, also keine Privatwohnungen.
➾ An Wochenenden (Freitag 20 Uhr bis Montag 6 Uhr) gilt darüber hinaus ein Verkaufsverbot von Alkohol an verschiedenen Orten - dieses gilt auch für Supermärkte (näheres entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Sondernummer 76 und Amtsblatt Sondernummer 78).
➾ Es gilt ab 17. Oktober 2020 eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit ist auch der Verkauf von alkoholischen Getränken untersagt (näheres entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt Sondernummer 81 und der aktuellen Coronaschutzverordnung).

Corvid19

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum, dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jeder, der zu Fuß in der Stadt, also in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen unterwegs ist, muss eine Maske tragen.
Eine Auflistung der Straßen und Plätze finden Sie unten sowie in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Sondernummer 81 unter § 1 Nr. 2 a) bis g).
Im Einzelhandel gilt eine neue Quadratmeter-Regel: Sie wird auf zehn Quadratmeter pro Kunde erhöht.
Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung werden auf maximal zehn Personen begrenzt.

Corvid19

➾ Von privaten Feiern in der eigenen Wohnung wird dringend abgeraten.
Auch hier erscheint eine Begrenzung auf maximal zehn Personen sinnvoll.

Quelle: Gesehen, gehört, erzählt von der Stadt Köln

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