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Kontrollratsgesetz Nr. 46, Auflösung des Staates Preußen

vom 25. Februar 1947, in Kraft getreten am 25. Februar 1947



Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

  • Artikel I.
Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.

  • Artikel II.
Die Gebiete, die ein Teil des Staates Preußen waren und die gegenwärtig der Oberhoheit des Kontrollrats unterstehen, sollen die Rechtsstellung von Ländern erhalten oder Ländern einverleibt werden. Die Bestimmungen dieses Artikels unterliegen jeder Abänderung und anderen Anordnung, welche die Alliierte Kontrollbehörde verfügen oder die zukünftige Verfassung festsetzen sollte.

  • Artikel III.
Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des früheren Staates Preußen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden, vorbehaltlich etwaiger Abkommen, die sich als notwendig herausstellen sollten und von der Alliierten Kontrollbehörde getroffen werden.

  • Artikel IV.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.

Ausgefertigt in Berlin am 25. Februar 1947
Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion, Lucius D. Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant, unterzeichnet.

Quelle: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 262 / Preußen,
Aufstieg und Niedergang 1600 - 1947 von Christopher Clark

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