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5. März 2022

Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Das Auslaufenlassen der Maskenpflicht entspricht der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die eine Maskenpflicht im Freien nur noch bei Veranstaltungen vorsieht."

Die neue Coronaschutzverordnung gilt seit 4. März 2022 in NRW und damit auch in Köln.

Es ist der Paragraf 3 der Coronaschutzverordnung der das Tragen mindestens einer medizinischen Maske regelt.

Hier muss keine Maske mehr getragen werden:
• Im Freien. Denn die Stadt Köln hob ihre Allgemeinverfügung auf.

Hier muss weiter Maske getragen werden:
• in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder -fernverkehrs
• Taxis
• Schülerbeförderung
• innerhalb geschlossener Fahrzeuge: Bahn, Schiff, Flugzeug
• Innenräume, in denen mehrere Menschen zusammentreffen, wie Kundinnen oder Besucherinnen
• Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen abhängig von der zulässigen Personenzahl Maskenpflicht gilt.

Das Land NRW rät allerdings weiterhin zum Eigenschutz zum Tragen einer Maske.

Maske

Schutz

Quelle: Stadt Köln und das Land NRW

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