Auf einer Versammlung im Großen Saal der Kölner Bürgergesellschaft gab der Vorsitzende des Kölner Milchwirtschaftsverbandes, Herr Osterrieth (Burg Blessen), wie die Kölnische Zeitung berichtet, folgendes bekannt:
Die milcherzeugenden Landwirte werden an die Molkereien angeschlossen und geben an diese ihre Milch ab. Die Milchhändler beziehen alle von ihnen benötigte Milch von diesen Molkereien zu einheitlichen Preisen. Das Selbstmarkten der Landwirte hört weitgehend auf; nur noch einem kleinen Kreis von Landwirten wird in Zukunft das Selbstmarkton gestattet sein und zwar dort, wo dieser Zustand organisatorisch noch zu begründen ist, wie zum Beispiel an den Grenzen der Großstädte.
In Köln mit seinen vielen ländlichen Bezirken wird aber das Selbstmarkten dadurch erschwert, daß eine Ausgleichsabgabe je Kuh an einen Ausgleichsfonds abzuführen ist. Diese Abgabe wird so hoch bemessen, daß das Selbstmarkten ganz automatisch aufhört, wo hierfür nicht mehr die natürlichen Vorbedingungen gegeben sind. Man will also das Selbstmarkten nicht; durch ein bloßes Verbot unmöglich machen, sondern ihm wirtschaftlich den Boden entziehen.
Für den Milchhandel wird die Neuordnung der Dinge sich folgendermaßen auswirken: Der Händler bezieht seine Milch zu einem Einheitspreis von seiner Molkerei. übrig gebliebene Milch kann er an die Ausgleichsmolkerei zurückliefert und zwar zum Einstandspreis, selbstverständlich in einwandfreier Qualität und Verfassung. Dem Händler wird die Arbeit hierbei wesentlich erleichtert, indem die Ausgleichsmolkerei zu bestimmten Tagestunden bestimmte Straßenzüge befährt, um die zurückgebliebenen Mengen anzunehmen. Hiermit wird für den Händler gleichzeitig auch das Risiko weitgehend ausgeschlossen.
Die geldliche Abwicklung der Geschäfte geht über eine zentrale Berechnungsstelle. Die Bezahlung der entnommenen Milch ist über diese Stelle zu leisten. Hierdurch werden unlautere Konkurrenzmanöver, die in der geldlichen Seite der Geschäfte ihre Quelle haben, unmöglich gemacht. Die wichtigste Maßnahme aber ist die Bezirkseinteilung der Städte und die Zuweisung bestimmter Kunden an bestimmte Milchhändler, Jedem Milchhändler oder einer kleinen Gruppe von Milchhändlern soll ein Bezirk zur Belieferung zugewiesen werden, der in Mindestmaß, des Verbrauchs der Literzahl entspricht, die heute von den betreffenden Milchhändler vertrieben wird. Mit kleinen Gruppen von Händlern rechnet man deshalb, weil man den Kunden einen gewissen Spielraum für die Auswahl ihres Milchhändlers lassen will und muß. Als Beschwerdestelle für die Kundschaft gilt der zuständige Milchwirtschaftsverband, der Klagen irgendwelcher Art entgegennimmt, sie gewissenhaft prüft und für Abstellung anerkannter Mängel Sorge tragen wird.
Quelle: Kölnische Zeitung / Foto: © Albert Ackermann
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