Schild in einem alten Layout
Schild in einem etwas älteren Layout und dem aktuellen Layout
Es gibt kein Bundes oder Landesgesetz bezüglich der Festlegung von Straßennamen.
Ein paar Grundsätze werden aber von fast allen und fast immer eingehalten:
• Straßen, die nach Personen benannt werden, sind immer mit Bindestrich geschrieben.
• Straßen die einen Ortsnamen beinhalten werden getrennt geschrieben
• Alle anderen Straßennamen werden zusammen geschrieben.
• Eine mehrfache Verwendung gleicher Straßennamen in einem Ort, will man vermeiden.
• Bei einer Eingemeindung, wird deshalb eine der doppelt belegte Straßennamen schnellstens geändert.
Zeichen 437, Straßenschild, Straßennamensschilder:
An Kreuzungen und Einmündungen mit erheblichem Fahrverkehr sind sie an der Straßenecke aufzustellen.
Die Hausnummer ist das Identifizierungsmerkmal für ein Haus. Die Vergabe von Hausnummern erfolgt regional
unterschiedlich. In Köln ist der Regelfall, vom Stadtkern beginnend mit der Zahl 1 und die rechte Seite
mit geraden, die linke Seite mit ungeraden Zahlen zu versehen. (mit Blickrichtung Stadtgrenze) Eine Regel
die man versucht einzuhalten. Es gelingt nur nicht immer und überall.
Die Hausnummer wird nach §126 Abs. 3 des Baugesetzbuches von der Gemeinde zu vergeben. Darin heißt es,
"Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Nummer zu versehen".
Deshalb spricht man auch von der Grundstücksnummer, oder Flurstücksnummer.
In der Postanschrift für Deutschland wird die Hausnummer hinter dem Straßennamen geschrieben
Die Hausnummer ist mehr als nur eine Zahl
Das Straßennetz von Poll umfasst 94 Straßen mit einer Gesamtlänge von ca. 42 Km. Die kürzeste Straße ist der Lehmkuhler Weg mit seinen 43 Metern länge, im Gegensatz dazu die Siegburger Straße die mit 4.111 Meter aber durch 2 Orte verläuft [Deutz und Poll].
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